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BFH, 20.05.1983 - VI R 110/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 20.05.1983 - VI R 111/81
Zum Verhältnis Lohnsteuer-Jahresausgleich und allgemeinem …
Auszug aus BFH, 20.05.1983 - VI R 110/81
NV: Da durch einen bestandskräftigen Lohnsteuer-Jahresausgleich die Erstattung der Lohnsteuer für das Ausgleichsjahr endgültig abgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.9.1982 VI R 110/79), kann einem später gestellten Erstattungsantrag nach § 37 Abs. 2 AO 1977 nicht mehr entsprochen werden (so auch BFH-Urteil vom 20.5.1983 VI R 111/81). - BFH, 10.09.1982 - VI R 110/79
Lohnsteuer-Jahresausgleich - Steuervergünstigung - Antragsfrist
Auszug aus BFH, 20.05.1983 - VI R 110/81
NV: Da durch einen bestandskräftigen Lohnsteuer-Jahresausgleich die Erstattung der Lohnsteuer für das Ausgleichsjahr endgültig abgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.9.1982 VI R 110/79), kann einem später gestellten Erstattungsantrag nach § 37 Abs. 2 AO 1977 nicht mehr entsprochen werden (so auch BFH-Urteil vom 20.5.1983 VI R 111/81).
- OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
Erstattung der Zweitwohnungsteuer im Hinblick auf den Beschluss des …
Denn aus § 37 Abs. 2 AO folgt, dass bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung ein Anspruch auf Erstattung nicht bestehen kann (vgl. BFH, Urteil vom 20.5.1983 - VI R 110/81 - zitiert nach juris und Beschluss vom 1.12.1981 - IV S 2/81 - zitiert nach juris).