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   BFH, 20.05.1983 - VI R 110/81   

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BFH, 20.05.1983 - VI R 110/81 (https://dejure.org/1983,22725)
BFH, Entscheidung vom 20.05.1983 - VI R 110/81 (https://dejure.org/1983,22725)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 1983 - VI R 110/81 (https://dejure.org/1983,22725)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.05.1983 - VI R 111/81

    Zum Verhältnis Lohnsteuer-Jahresausgleich und allgemeinem

    Auszug aus BFH, 20.05.1983 - VI R 110/81
    NV: Da durch einen bestandskräftigen Lohnsteuer-Jahresausgleich die Erstattung der Lohnsteuer für das Ausgleichsjahr endgültig abgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.9.1982 VI R 110/79), kann einem später gestellten Erstattungsantrag nach § 37 Abs. 2 AO 1977 nicht mehr entsprochen werden (so auch BFH-Urteil vom 20.5.1983 VI R 111/81).
  • BFH, 10.09.1982 - VI R 110/79

    Lohnsteuer-Jahresausgleich - Steuervergünstigung - Antragsfrist

    Auszug aus BFH, 20.05.1983 - VI R 110/81
    NV: Da durch einen bestandskräftigen Lohnsteuer-Jahresausgleich die Erstattung der Lohnsteuer für das Ausgleichsjahr endgültig abgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.9.1982 VI R 110/79), kann einem später gestellten Erstattungsantrag nach § 37 Abs. 2 AO 1977 nicht mehr entsprochen werden (so auch BFH-Urteil vom 20.5.1983 VI R 111/81).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07

    Erstattung der Zweitwohnungsteuer im Hinblick auf den Beschluss des

    Denn aus § 37 Abs. 2 AO folgt, dass bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung ein Anspruch auf Erstattung nicht bestehen kann (vgl. BFH, Urteil vom 20.5.1983 - VI R 110/81 - zitiert nach juris und Beschluss vom 1.12.1981 - IV S 2/81 - zitiert nach juris).
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